Therapieinformation
- Die logopädische Behandlung muss von Ärzt*innen ausgestellt werden.
- Die nachfolgenden Ärzt*innen stellen je nach Störungsbild die logopädische Verordnung aus:
- Allgemeinmediziner*innen
- HNO- Ärzt*innen
- Kinderärzt*innen
- Neurolog*innen
- Phoniater*innen und Pädaudiolog*innen
- Zahnärzt*innen
- Kieferorthopäd*innen
- Je nach Therapiebedarf wird eine Folgeverordnung von den Ärzt*innen ausgestellt.
Um einen Termin für eine logopädische Behandlung zu vereinbaren kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Nummer 0511 / 65 12 14 oder füllen Sie unseren Anmeldebogen aus. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Gerne führen wir von den Ärzt*innen verordnete Hausbesuche durch.
Bei volljährigen Patienten wird ein Eigenanteil von 10% der Verordnung eingeholt. Bei minderjährigen Patienten oder bei Patienten mit einem Befreiungsausweis, übernimmt die Krankenkasse den vollständigen Betrag.
Kinder & Jugendliche
- Sprachentwicklungsstörungen
- Störung der Artikulation
- Störung des Wortschatzes
- Störung der Grammatik
- Störung des Textverständnisses und der Textproduktion
- kindliche Aphasie (z.B. nach Schädel-Hirn-Trauma)
- Late Talker
- Artikulationsstörungen
- Redeflussstörungen (Stottern/Poltern)
- Organisch (z.B. Stimmlippenknötchen, Lähmungen)
- Funktionell (Überbelastung der Stimme)
- Psychogene Stimmstörungen
- Funktionelle Schluckstörungen (myofunktionelle Störungen)
- Hörstörungen
- Rhinophonie
- auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
- Mutismus
- Sprachstörungen bei Kindern mit Behinderungen (z.B. Morbus Down Syndrom)
Erwachsene
- Aphasie (z.B. nach Schlaganfall, Hirntumor)
- Dysarthrie (z.B. bei neurologischen Störungsbildern ALS, Morbus Parkinson)
- Stottern
- Poltern
- Sprechapraxie
- Störung der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit
- Funktionelle Stimmstörungen (Überbelastung der Stimme)
- Organische Stimmstörungen (z.B. Stimmlippenknötchen, Lähmungen)
- organisch bedingte Schluckstörungen (Dysphagie)